Offener Brief an den Kanzler
der Bundesrepublik Deutschland



Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

ohne daß mir auf meine beiden vorangehenden
offenen Briefe vom 6. September 2000 und vom
15. Oktober 2000 auch nur die geringste Regung
Ihrerseits bekannt geworden ist, schreibe ich
Ihnen vor der Veröffentlichung meines Kalküls
noch diesen dritten offenen Brief, um Ihnen
die restlose Klarheit zu verschaffen, die Sie
wahrscheinlich brauchen werden, um mit Ihrer
eigenen, zur gewollten Einsichtslosigkeit
verbiesterten Partei fertig zu werden.

Offenbar werden nur wenige Deutsche
Politiker, weil sie etwas für andere tun wollen,
und unbestreitbar sind es von diesen wenigen
Deutschen noch weniger, die Politiker werden,
um etwas für das Wohl des Volkes zu tun,
und unleugbar ist schließlich, daß von denen,
die  aus einem Hang zur Machtausübung
ihr Heil darin gesucht haben, als
"Berufspolitiker"
Karriere zu machen, einer oder eine nur in
Glücksfällen den Anforderungen entspricht,
die in moralischer und intelektueller
Hinsicht eigentlich an einen Volksvertreter
zu stellen wären. Wer sollte schon
der Illusion erliegen, daß die
Evolution von Volksvertreterhirnen
seit 1933 einen sprunghaften Fortschritt
gemacht hätte ?

Mit der Mittelprächtigkeit seiner
Volksvertreter, denen ja überwiegend
gar nicht abzusprechen sein wird,
daß sie auch ein Gewissen haben,
wird das demokratisch gesonnene Volk
indessen immer zurecht kommen
müssen. Es fragt sich nur, wie.

"Zuerst kommt Deutschland,
dann die Partei" - diese Ihre nach
der  gewonnen Wahl von Ihnen,
Herr Bundeskanzler, gesprochenen
Worte, deuten an, daß es sich in
Ihrer Person um einen der
bedeutsamen Glücksfälle eines
Volksvertreters handelt.

Das von Karl Herbert Frahm,
der sich "Willy Brandt" nannte,
aufgestellte Postulat des
mündigen Bürgers hat lange vor ihm
Philippus Aureolus Theophrastus
Bombastus von Hohenheim,
der sich "Paracelsus" nannte,
formuliert mit den Worten
ALTERIUS  NON  SIT
QUI  SUUS  ESSE  POTEST,
eines anderen sei nicht,
wer sein Eigener sein kann.

Der hinreichend beschriebenen
Volksvertreterschaft, die mit ihrer
Wahl kein Herrschaftsprädikat
von Gottes Gnaden
verliehen bekam und bekommt,
steht es in gar keinem Falle zu,
an der Stelle des Volkes
über dessen Grundrechte
zu verfügen.

Artikel 1
des Grundgesetzes von 1949 hätte,
wie ich schon unter
dem 15. 10. 2000 ausgeführt habe,
lauten sollen:

(1) Änderungen dieses
Grundgesetzes sind nur
durch Volksabstimmung
möglich.

(2) Soweit die Einschränkung
der in den folgenden Artikeln
aufgeführten Grundrechte
durch ein Gesetz zugelassen
wird, muß dieses Gesetz durch
Volksabstimmung beschlossen
werden.

Ich fordere Sie, Herr Bundeskanzler,
dazu auf, Ihr Gewissen zu prüfen,
und ich fordere alle Abgeordneten
des Bundestages dazu auf,
ihr Gewissen zu prüfen,
ob das grauenhafte Verbrechen des
Judenmordes und alle anderen
grauenhaften Verbrechen des
12-jährigen Reiches überhaupt
möglich gewesen wären, wenn dieser
Artikel 1 samt der ihm folgenden
Grundrechtsartikel 1933 an der Spitze der
deutschen Verfassung gestanden hätte.


Aus dem Ergebnis Ihrer Gewissensprüfung
folgt, ob Sie den Opfern der Nazi-Verbrechen
und der Welt nur ein Holocaust-Mahnmal
schulden oder vor allem den Artikel 1 der
deutschen Verfassung, mit dem
der Entmündigung der Bürger
von Grund auf ein Ende bereitet wird.
 
Mortagne, den 21. Oktober 2000
Dr. Dieter Schrapel

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